Abscheider
Service

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. (Präambel der europäischen Wasserrahmenrichtlinien 2000/60/EG)

Abscheideranlagen trennen Leichtflüssigkeiten wie Öl, Benzin, Benzol, Schmierstoffe oder Fette von Abwasser durch Aufschwimmen dieser Substanzen. Mineralische Bestandteile und Fette dürfen nicht in die Kanalisation gelangen, damit es nicht zu Kanalschäden oder Problemen in den Kläranlagen kommt. 

Als zugelassener Fachbetrieb für die Wartung, Entleerung und Reinigung von Abscheideranlagen und Fachbetrieb nach WHG ist Harald Stommel Rohr-und Kanalreinigung bestens qualifiziert, um Ihnen im laufenden Betrieb Ihrer Abscheideranlagen sowie den dazu notwendigen Verpflichtungen zur Hand zu gehen.

Reinigung Ölabscheider - Benzinabscheider

Auch Öl- und Benzinabscheider müssen regelmäßig, spätestens alle 6 Monate, vollständig geleert und gereinigt werden. Als zugelassener Fachbetrieb für die Wartung, Entleerung und Reinigung von Abscheideranlagen steht Ihnen Harald Stommel Rohr-und Kanalreinigung dabei gerne als verlässlicher Partner zur Seite.

Vor allem bei Öl und Benzinabscheidern/Koaleszenzabscheidern kann die Behälterbeschichtung, sollte der Abscheider nicht regelmäßig und gründlich gereinigt werden, beschädigt werden. Bleiben feste Rückstände zu lange an der Abscheidersohle, entstehen Korrosionen und Anfressungen der Beschichtung und des Behälters. Um die Anlage langfristig in einwandfreiem Zustand zu halten und die 5 Jährlichen Dichtheitsprüfungen durch den Sachverständigen zu bestehen, ist eine regelmäßige Anlagenreinigung unabdingbar.

Nach der Entleerung und Reinigung wird die Abscheideranlage mit Wasser, das den örtlichen Einleitbestimmungen entspricht (z.B. Trinkwasser, Betriebswasser, aufbereitetes Abwasser aus der Fettabscheideranlage) wieder befüllt.

Reinigung von Fettabscheidern

Die regelmäßige Reinigung Ihrer Abscheideranlage übernimmt Harald Stommel Rohr-und Kanalreinigung als zugelassener Fachbetrieb für die Wartung, Entleerung und Reinigung von Abscheideranlagen gerne für Sie. Laut DIN 4040-100 sind die Entsorgungsintervalle eines Fettabscheiders so festzulegen, dass das maximale Schlammvolumen des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden. Schlammfang und Abscheider müssen mindestens einmal im Monat, vorzugsweise alle 2 Wochen vollständig zu entleeren und gereinigt werden (Außer es liegen Sondergenehmigungen der zuständigen Behörde vor).

Nach der Entleerung und Reinigung wird die Abscheideranlage mit Wasser, das den örtlichen Einleitbestimmungen entspricht (z.B. Trinkwasser, Betriebswasser, aufbereitetes Abwasser aus der Fettabscheideranlage) wieder befüllt.

Generalinspektionen und Dichtheitsprüfungen

Abscheideranlagen müssen laut DIN alle 5 Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden. Harald Stommel Rohr- und Kanalreinigung führt diese Generalinspektion und die dazugehörigen Dichtheitsprüfung durch zugelassene Sachverständige aus. Auch Neuanlagen müssen vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen abgenommen werden.

Abscheiderwartungen

Um die Funktionsfähigkeit Ihrer Abscheideranlage zu gewährleisten, muss sie regelmäßig gewartet werden. Betreiberpflicht ist dabei auch die Führung eins Betriebstagebuchs. Harald Stommel Rohr- und Kanalreinigung e.K. unterstützt Sie gerne bei der Wartung. Wer eine Abscheideranlage betreibt, ist unter anderem durch DIN-Normen und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dazu verpflichtet, diese regelmäßig zu kontrollieren bzw. zu warten. Die Intervalle sind dabei klar geregelt. 

Die Kontrolle an Abscheidern muss monatlich erfolgen, die Wartung an Leichtflüssigkeitsabscheidern muss halbjährlich bzw. an Fettabscheidern jährlich erfolgen. Jede Kontrolle muss durch Sachkundiges, also speziell geschultes Personal erbracht werden. Gerne übernehmen wir alle anfallenden Aufgaben für Sie. Beauftragen Sie uns einfach mit Ihren Kontroll- und Wartungsverpflichtungen, schon sind Sie garantiert auf der sicheren Seite bei Einhaltung der Fristen.

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